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#10 17:35  05-12-2019castingbyme    
Sicherheit & Kriminalität

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) gilt für den Norden der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nordsinai), inklusive des Grenzgebiets zum Gazastreifen und des ägyptisch-israelischen Grenzgebiets und für die Saharagebiete, an den Grenzen zu Libyen (einschließlich Mittelmeer-gebiet) und zum Sudan. Die ägyptischen Behörden haben die Grenz-regionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Reisewarnung für die Saharagebiete gilt insbesondere für aber nicht beschränkt auf das Gebiet jenseits der Oasenkette in der Wüste westlich von Ain Della und südlich der Straße Bahariya-Siwa, sowie für die Umgebung westlich von Siwa (großes Sandmeer). Vor Reisen in diese Gegenden wird wegen des Risikos von kriminellen oder terroristischen Angriffen ausdrücklich gewarnt. Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.



Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reise-warnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:



Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher kann nicht gewährleistet werden.

Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.

Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) in den restlichen Gebieten der Sinai-Halbinsel, inklusive der Badeorte an der Ostküste im Bereich von Nuweiba bis Taba sowie auch für das Innere des Südsinai. Von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten. Ausgenommen davon sind die Badeorte an der Westküste bis Sharm el Sheikh sowie die Küsten-straßenverbindung auf der Westseite der Halbinsel, für die erhöhtes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe2) gilt. Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten wird abgeraten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten zum Katharinen-Kloster und zum Berg Sinai.



Erhöhtes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im Rest des Landes, das heißt auch in den Badeorten, wie z.B. Sharm el Sheikh, Hurghada und Marsa Alam sowie in den Badeorten an der Westküste des Sinai bis Sharm el Sheikh sowie die Küstenstraßenverbindung auf der Westseite der Halbinsel. Bei der Anreise auf dem Landweg in das Gebiet der Sinai-Halbinsel vor dem Hintergrund des von der ägyptischen Regierung verhängten Ausnahmezustands, der im Wesentlichen landesweit erweiterte rechtliche Handlungsbefugnisse der Sicherheitskräfte und des Militärs vorsieht, werden verstärkt Sicherheitskontrollen durchge-führt. Reisende müssen damit rechnen, nach einer Hotelbestätigung gefragt zu werden, um eine der Tunnelverbindungen zum Sinai befahren zu können.



Trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen besteht im ganzen Land ein allgemeines Sicherheitsrisiko von terroristischen und anderen Angriffen. Dies gilt insbesondere für die Umgebung von Sicherheitseinrichtungen, Polizei- und Armeeposten sowie bei politischen Kundgebungen, Demonstrationen und religiösen Veranstaltungen in Ballungsräumen. Insbesondere bei christlich-orthodoxen Feiertagen ist in der Umgebung von christlichen Einrichtungen erhöhte Vorsicht geboten.



Reisenden, die sich trotz des Sicherheitsrisikos nach Ägypten begeben, wird empfohlen, bei regulären Reiseveranstaltern zu buchen, die Tourismuszonen nicht zu verlassen, Hinweise der Hotels und der Reiseveranstalter zu beachten, die Nachrichten zu verfolgen und erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und beim Transit von und zu den Flughäfen einen möglichst direkten Weg zu wählen. Besondere Umsicht gilt für alleine reisende Frauen.



Insbesondere Individualreisenden wird dringend angeraten, sich genau über die Sicherheitslage auf der geplanten Route zu informieren und im Zweifelsfall vor der Anreise die Österreichische Botschaft in Kairo zu kontaktieren.



Bei konsularischen Notfällen ist die österreichische Botschaft außerhalb der Dienstzeiten unter +20 0106 6388 835 erreichbar.



Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums ausdrücklich empfohlen.



Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit erhöhtem oder hohem Sicher-heitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
#11 17:36  05-12-2019castingbyme    
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